Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 78/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4698
OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 78/92 (https://dejure.org/1993,4698)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.01.1993 - 2 L 78/92 (https://dejure.org/1993,4698)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - 2 L 78/92 (https://dejure.org/1993,4698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 78/92
    Die Beklagte stützt ihre weitere Begründung auf die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 89, 138, 142).

    Die Beklagte stützt ihre weitere Begründung auf die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 89, 138, 142).

    Der Vorrang des bundesrechtlich geregelten Abfallregimes besteht jedoch nur, sofern Maßnahmen aus Gründen gerade der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen ergriffen werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1991 - 7 C 2/91 -, E 89, 138 = NVwZ 1992, 480 = DVBl. 1992, 308).

    Bei einem derartigen Umgang mit Abfällen besteht kein sachlich einleuchtender Grund für eine Freistellung von den strengeren Anforderungen des Gewässerschutzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1991 - 7 C 2.91 -, a.a.O.).

    Sie braucht deshalb bei der Frage, ob sie einschreiten darf, nicht zu prüfen, inwieweit es sich um Abfälle handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1991 -   7 C 2/91 -, a.a.O. vgl. auch Schmeken in: Franzius / Stegmann / Wolf, Handbuch der Altlastensanierung; Tz. 1.5.1.1.2; Kunth in: Gossow, Altlastensanierung, S. 337).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.10.1990 - 3 M 22/90

    Abfallentsorgung; Mitwirkungspflicht; Abfallentsorgungsanlage; Stillegung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 78/92
    Die qualifizierten Mitwirkungspflichten nach § 11 Abs. 4 Satz 5 Abfallgesetz würden nicht für Inhaber stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen gelten (Beschl. des OVG Lüneburg v. 30.10.1990 - 3 M 22/90 -, NVwZ 1991, 496).

    Die qualifizierten Mitwirkungspflichten nach § 11 Abs. 4 Satz 5 Abfallgesetz würden nicht für Inhaber stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen gelten (Beschl. des OVG Lüneburg v. 30.10.1990 - 3 M 22/90 -, NVwZ 1991, 496).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1987 - 10 S 240/86

    Vorkehrungen bei stillgelegter Abfallbeseitigungsanlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 78/92
    Somit ist § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Abfallgesetz insoweit nur im Hinblick auf legale Abfallentsorgungen lex specialis gegenüber § § 26 Abs. 2 und 34 Abs. 2 WHG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.12.1987 - 10 S 240/86 -, ZfW 1988, 423; Hoschützky / Kreft, a.a.O; Gieseke / Wiedemann / Czychowski, a.a.O; a.A. Staupe, OPR 1988, 41; Sieder / Zeitler / Dahme, Wasserhaushaltsgesetz, § 26 Rdnr. 2b so wie § 34 Rdnr. 23; Schwachheim, Unternehmenshaftung, S. 24).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 78/92
    Auch wenn - wie oben ausgeführt - Gegenstand der Überwachung nach § 11 AbfG die Einhaltung aller für die Entsorgung von Abfall relevanten Vorschriften des öffentlichen Rechts ist, so sind eigene weitere Maßnahmen, zu denen die Ergebnisse der Überwachung Anlaß geben, nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1984 - 4 C 37/80 -, NJW 1984, 2427, 2428).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 231/96

    Zur Heranziehung zu den Kosten der Gefahrerforschung nach

    Geht es also vorrangig nicht um die Beseitigung eines abfallrechtswidrigen Zustands, sondern um die Bekämpfung konkreter Gefahren unabhängig von der Abfalleigenschaft der störenden Sache, gelten für die behördliche Zuständigkeit, die zu ergreifenden Maßnahmen und die Verantwortlichkeit für die Gefahrenbeseitigung grundsätzlich die Bestimmungen des jeweils einschlägigen speziellen Ordnungsrechts, z.B. auch des Wasserrechts (vgl. Urteile d. Senats v. 19.01.1993 - 2 L 78/92 -, NVwZ-RR 1994, 75, 76, u. v. 17.06.1997 - 2 L 363/95 -).

    Somit ist § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AbfG insoweit nur im Hinblick auf legale Abfallentsorgungen lex specialis gegenüber § § 26 Abs. 2 und 34 Abs. 2 WHG (Urt. d. Senats v. 19.01.1993, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00

    Altablagerung, Gewässerverunreinigung, Gefahrerforschung, Veranlasser

    Dies gilt etwa dann, wenn jemand durch sein Verhalten Tatsachen schafft, die bei der Wasserbehörde die berechtigte Einschätzung entstehen lassen, dass eine Schädigung wasserrechtlicher Schutzgüter mit hinreichender Sicherheit zu besorgen ist (Urteil v. 30.01.1995 - 2 L 48/91 -, NVwZ-RR 1995, 567 = ZfW 1995, 181 = NuR 1995, 424; Urteil v. 19.01.1993 - 2 L 78/92 -, NVwZ-RR 1994, 75 = ZfW 1993, 232).

    Dass der Beklagte dabei auf Grund der Ergebnisse der durchgeführten Gefährdungsabschätzung zu dem Ergebnis kam, dass - vorerst - kein akuter Handlungsbedarf besteht und es keiner Sanierung bedarf, hat auf die Rechtmäßigkeit der Kostenanforderung auf Grund der gebotenen Ex-ante-Betrachtung keinen Einfluss (Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 19.01.1993 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96

    Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach

    Diese Betrachtungsweise wird dadurch bestätigt, dass die Durchführung entsprechender Untersuchungsmaßnahmen in Bezug auf Bodenverunreinigungen nach einer wohl schon 1989 insbesondere im Rahmen der Diskussion des Altlastenrechts im Vordringen befindlichen Auffassung (vgl. Schink, DVBl. 1989 S. 1182) dem potentiell Sanierungspflichtigen unter nahezu gleichen Voraussetzungen auf eigene Kosten aufgegeben werden kann (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. August 1990 - 8 S 1740/90 - NVwZ 1991 S. 491 f., Urteil vom 8. Februar 1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993 S. 298 ; OVG Schleswig, Urteil vom 19. Januar 1993 - 2 L 78/92 - NVwZ-RR 1994 S. 75 , Urteil vom 30. Januar 1995 - 2 L 48/91 - NVwZ-RR 1995 S. 567; OVG NW, Urteil vom 26. März 1996 - 5 A 3812/92 - DÖV 1996 S. 1049).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11

    Genehmigung einer sog. Biopolderanlage zur Trocknung und Lagerung von

    Denn sowohl das von der Klägerin für ihre Auffassung angeführte OVG Schleswig-Holstein (Urteil v. 19. Januar 1993 - 2 L 78/92 -, zit. nach juris Rn 44) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 18. Oktober 1991 - 7 C 2.91 -, zit. nach juris Rn 18) haben eine Relativierung der Anforderungen des Gewässerschutzes nur für - nunmehr in § 35 Abs. 2 KrwG gesondert geregelte - Deponien in Betracht gezogen, weil derartige Anlagen wegen der langfristig kaum jemals hinreichend sicher auszuschließenden Gefährdung des Grundwassers andernfalls kaum noch zugelassen werden könnten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1997 - 2 L 363/95

    Möglichkeiten der Kostenerstattung bei gewässeraufsichtlichen Maßnahmen

    Geht, es also vorrangig nicht um die Beseitigung eines abfallrechtswidrigen Zustandes, sondern um die Bekämpfung konkreter Gefahren unabhängig von der Abfalleigenschaft der störenden Sache, gelten für die behördliche Zuständigkeit, die zu ergreifenden Maßnahmen und die Verantwortlichkeit für die Gefahrenbeseitigung grundsätzlich die Bestimmungen des jeweils einschlägigen speziellen Ordnungsrechts, z.B. auch des Wasserrechts (Urt. v. 19.01.1993 2 L 78/92 -, NVwZ-RR 1994, 75, 76).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht